Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.
Einbau-, Ausbau- sowie sonstige Montagekosten werden im Gewährleistungsfall nur übernommen, soweit ein Mangel der gelieferten Ware nachweislich bereits bei Gefahrübergang vorlag und ein fachgerechter Einbau sowie ein ordnungsgemäßer Betrieb des Gesamtsystems nachgewiesen werden können.
Garantie
Neben der gesetzlichen Gewährleistung bieten wir Ihnen ein Jahr Garantie auf die Funktionsfähigkeit unserer Produkte.
Diese Garantie ist ein zusätzliches, selbständiges Garantieversprechen. Bei Mängeln der Kaufsache können Sie daher Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung des Kaufpreises, Schadenersatz oder Aufwendungsersatz gemäß § 437 BGB uneingeschränkt geltend machen, unabhängig vom Eintreten des Garantiefalls und der Inanspruchnahme der Garantie.
Der Garantiefall tritt ein, wenn eines der garantierten Produkte oder Produktteile innerhalb der vereinbarten Garantielaufzeit unmittelbar und nicht infolge eines Fehlers nicht garantierter Teile seine Funktionsfähigkeit verliert und dadurch eine Reparatur erforderlich wird.
Garantieerklärung
Die DS-Zukancic GmbH garantiert für einen Garantiezeitraum von 1 Jahr ab Lieferdatum, dass unsere Produkte funktionsfähig sind und insbesondere keine Material- oder Verarbeitungsfehler aufweisen.
Mängel, die nicht unmittelbar auf Material- oder Verarbeitungsfehlern oder den Eigenschaften des gelieferten Produkts beruhen, fallen nicht unter die Garantie. Dies gilt insbesondere für Defekte und Schäden, die durch unsachgemäße oder mut- bzw. böswillige Handlungen (z. B. durch einen untauglichen Reparaturversuch), durch Veränderungen der ursprünglichen Konstruktion oder durch äußere Einwirkungen (z. B. Feuer, Wasser) entstanden sind.
Garantieleistungen
Während der Garantiezeit werden Produkte, bei denen ein Garantiefall festgestellt worden ist, nach unserer Wahl kostenfrei repariert, durch ein vergleichbares, mindestens gleichwertiges Produkt ersetzt oder der Kaufpreis sowie die Rücksendekosten erstattet.
Die im Zuge des Austauschs von uns übernommenen Geräte und die im Rahmen der Reparatur entnommenen Teile gehen in unser Eigentum über.
Aus- oder Einbaukosten sowie sonstige Montagekosten werden im Rahmen der Garantie nicht übernommen.
Transportkosten und Transportrisiken werden nicht übernommen.
Die Erbringung von Garantieleistungen bewirkt weder eine Verlängerung der Garantiezeit noch setzt sie eine neue Garantiefrist in Gang.
Voraussetzungen für Garantieansprüche
Garantieleistungen können nur erbracht werden, wenn:
- der Mangel innerhalb des Garantiezeitraums gemeldet wird
-
die Originalrechnung bzw. der Kassenbeleg (mit Kaufdatum, Rechnungsnummer, Artikelnummer oder Modellbezeichnung) vorgelegt wird
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eine Einbaurechnung einer Fachwerkstatt vorgelegt wird
-
eine nachvollziehbare Beschreibung des Mangels sowie ggf. vorhandene Fehlercodes übermittelt werden
Garantieleistungen können nur erbracht werden, wenn das Ersatzteil fachgerecht eingebaut wurde.
Besondere Voraussetzungen bei Dieselsystemen
Bei Dieselfahrzeugen ist Voraussetzung eines fachgerechten Einbaus ein vollständig sauberes Kraftstoffsystem.
Dies setzt insbesondere voraus:
-
Erneuerung des Kraftstofffilters beim Austausch von Einspritzpumpen und Injektoren
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ausreichende Spülung des gesamten Common-Rail-Systems
Sind diese Maßnahmen nicht Bestandteil der Einbaurechnung oder nicht nachweisbar dokumentiert, ist davon auszugehen, dass kein fachgerechter Einbau vorliegt. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Garantieleistungen.
Garantiegeber
Die vorstehende Garantie wird eingeräumt und erfüllt von:
DS-Zukancic GmbH
Daimlerstraße 7
89275 Elchingen
Deutschland
E-Mail: info@ds-zukancic.de
Telefon: +49 7308 9287850